Diese Information erfolgt gemäss dem Liechtensteinischen Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (PRG) vom 04. Dezember 2019, insbesondere:
- Art. 7 Abs. 2c PRG (Informationspflichten des Reiseveranstalters) sowie
- Art. 20 PRG (Insolvenzabsicherung).
Was bedeutet die Reisegarantie konkret?
Alle Anzahlungen und Restzahlungen, die direkt bei der Universal Flugreisen AG, Vaduz, eingehen, sind durch die firmenunabhängige Universal Reisegarantie Stiftung gesichert.
Im Falle der Insolvenz der Universal Flugreisen AG steht den Reisenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch gegenüber der Reisegarantie Stiftung gemäss Art. 20 PRG des Fürstentums Liechtenstein zu.
Die Insolvenzabsicherung umfasst insbesondere:
- die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen, sofern Reiseleistungen infolge Insolvenz nicht mehr erbracht werden
- die Sicherstellung der Rückreise, sofern die Beförderung Teil der Pauschalreise ist
- gegebenenfalls die Absicherung des notwendigen Hotelaufenthalts bis zur Rückreise
Haben Sie Ihre Reise nicht direkt bei uns als Reiseveranstalter, sondern über ein anderes Reisebüro gebucht, bitten wir Sie, sich dort nach der entsprechenden Garantieleistung zu erkundigen. Sofern keine eigene Reisegarantie des Reisebüros besteht, tragen die Reisenden das Zahlungsrisiko selbst. Die Rückreise sowie der notwendige Hotelaufenthalt sind jedoch durch unsere Reisegarantie Stiftung abgesichert.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Wir freuen uns, wenn Ihre Reise bei uns beginnt – und mit schönen Erinnerungen endet.