Gemäss Liechtensteinischem Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (PRG) vom 04.12.2019, Art. 7, Abs. 2c.
Diese Information gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.
Dem/den Reisenden steht im Fall der Insolvenz der
Universal Flugreisen AG
Gewerbeweg 15
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
gegenüber der unten angegebenen Reisegarantie-Stiftung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach Art. 20 des Gesetzes über verbundene Reiseleistungen (PRG) des Fürstentums Liechtenstein zu.
Alle Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), die bei Universal Flugreisen AG, Vaduz eingehen, sind durch die firmenunabhängige Reisegarantie-Stiftung gesichert. Bei Buchungen in einem Reisebüro sind Sie verpflichtet, sich nach der Garantie des Reisebüros zu erkundigen. Wer vom Reisebüro keine Garantie erhält, trägt das Risiko selbst. Die Rückreise und der Hotelaufenthalt werden durch die Universal-Reisegarantie-Stiftung gesichert.